Steuerrechtliche Betreuung
Die Betreuung erfolgt ausschließlich im Rahmen der notwendigen Begutachtungen zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Aufgaben. Eine allgemeine Rechtsberatung darf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht erfolgen und bleibt den dafür vorgesehenen rechtlichen Vertretern vorbehalten.

  1. Bearbeitung aller privaten und betrieblichen steuerlichen Erfordernisse.
  2. Prüfen aller Steuerbescheide und fristgerechtes Einlegen evt. Rechtsmittel.
  3. Vertretung vor dem Finanzgericht.
  4. Betreuung im Rahmen von Betriebsprüfungen des Finanzamtes wie Prüfungen der Sozialversicherungsträger.
  5. Beachtung der handelsrechtlichen Bestimmungen des HGB.
  6. Beachtung der rechtsformabhängigen Bestimmungen des GmbHG.
  7. Begutachtung von Vertragsentwürfen aus steuerlicher Sicht, wie z.B. Geschäftsführer-Anstellungsverträge, Arbeitsverträge, Pachtverträge u.a.

Das Honorar für die Leistungen der Steuerberaterkanzlei richtet sich nach der gesetzlichen Steuerberater-Vergütungsverordnung in Abhängigkeit der dort festgelegten Gegenstandswerte. Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Tätigkeiten durch einen Festpreis abzugelten. Einzelheiten hierzu können erst nach Abschätzung der Auftragsgröße von unserer Seite gegeben werden.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und nachgewiesenen Kompetenz können wir Ihnen eine optimale steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung garantieren.

 

Erstellen der Steuererklärungen
Hätten Sie´s gewusst? Die verschiedenen Steuerarten in Deutschland:

steuerspirale

(http://www.bundesfinanzministerium.de)

 

Landw. Buchstelle
Die Steuerberaterkammer Nürnberg hat Frau StB Dipl.-Kauffrau Antje Madl nach bestandener Prüfung per 14.11.2003 die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung 

"Landwirtschaftliche Buchstelle"

 verliehen. Somit können sich Land- und Forstwirte wie auch deren Geschäftspartner in unserer Kanzlei fachkundig beraten lassen.

 

Internes Rechnungswesen
  1. Kalkulation der betrieblichen Leistungen und Rechnungsstellung.
  2. Durchführen des Mahnwesens durch Überwachung der offenen Posten.
  3. Erstellen einer Investitions- und Finanzplanung.

 

Externes Rechnungswesen
  1. Hilfestellung zu vorbereitenden Arbeiten der Finanzbuchhaltung wie Ordnen der Ein- und Ausgangsrechnungen und Abheften der entsprechenden Zahlungsbelege.
  2. Monatliche Finanzbuchhaltung mit Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldungen und evtl. Beantragung von Dauerfristverlängerungen.
  3. Erstellen aussagekräftiger monatlicher betriebswirtschaftlicher Auswertungen zur Beurteilung der Finanz,- Vermögens- und Ertragslage.
  4. Erstellen der Lohnbuchhaltung mit An- und Abmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern sowie Vorbereiten der entsprechenden Überweisungsbelege unter Einhaltung der gesetzlichen Abgabefristen.
  5. Erstellung eines jährlichen Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Erstellen des Lageberichts und des Erläuterungsberichts zur Handels- und Steuerbilanz.
  6. Erstellung eines „Offenlegungsexemplars“ unter Angabe lediglich der Mindestinformationen zur Hinterlegung der GmbH-Jahresabschlüsse beim Handelsregister.
  7. Bei Notwendigkeit können wir auf eine mit uns kooperierende Wirtschaftsprüfungskanzlei zurückgreifen.

 

Laufende Beratungsleistung
  1. Mindestens vierteljährliche regelmäßige Besprechungen mit einem Steuerberater zur steueroptimalen Gestaltung der Geschäftsvorfälle.
  2. Betriebswirtschaftliche Beratung zur Optimierung der Leistungs- und Kostenstruktur.
  3. Betriebswirtschaftliche Beratung zu anstehenden Investitionen mit Erstellen von Ertragsvorschauen, Investitions- und Finanzplanungen.
  4. Würdigung aller relevanter Verträge aus steuerlicher Sicht.

 

Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers
Um sicherzustellen, dass der Nachlass ordnungsgemäß verteilt und verwaltet wird, kann gemäß § 2197 BGB ein Testamentsvollstrecker bestellt werden.
Welche Rechte und Pflichten der Testamentsvollstrecker im Einzelnen hat, richtet sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach den Anordnungen des Erblassers (§§ 2203 ff. BGB). Dem Erblasser ist es freigestellt, ob er die Verwaltung des Nachlasses ganz oder nur für bestimmte Teile in die Hände des Testamentsvollstreckers legt. Ebenso ist es möglich, die Testamentsvollstreckung nur für bestimmte Zeit anzuordnen. So kann z.B. der Erbe wg. § 2211 BGB „über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand“ nicht verfügen.
Um den letzten Willen des Erblassers zu erfüllen, wird der Nachlass des Erblassers in Besitz genommen und nach Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses durch das Amtsgericht diesem wie auch allen Erben das Nachlassverzeichnis vorgelegt. Aus diesem Nachlassverzeichnis können Sie den Umfang des vollständigen Vermögens ersehen, wobei u.a. auch die Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers berücksichtigt werden.
Aufgrund der selbständigen Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers ist dieser gesetzlich verpflichtet, den Nachlass unabhängig von den Erben zu verwalten und muss dabei diese weitgehend ausschließen.
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers sollte der Erblasser im notariellen Testament regeln. Diese beträgt üblicherweise einmalig 3 % vom Bruttonachlass und wird am Ende der Testamentsvollstreckung fällig. Zuzüglich ist neben dem Ersatz der Aufwendungen für jedes Jahr der Verwaltung eine nachträglich zahlbare Gebühr in Höhe von ca. 3 % der Bruttoeinnahmen des Nachlasses vorgesehen. Die Beträge unterliegen jeweils der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Vergütung sind alle Arbeiten des Testamentsvollstreckers zur Auseinandersetzung des Erbes enthalten.
Für eine weiterführende Beratung können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an mich wenden.

 

Wirtschaftsberatung
Wir beraten Sie auch kompetent in wirtschaftlichen Fragen.
Die Schwerpunkte unserer Wirtschaftsberatung liegen in:

  • Einführung und Beratung betrieblicher Controllingsyteme.
  • Beratung bei Unternehmensverkauf/-ankauf.
  • Ermittlung des Unternehmenswerts.
  • Existenzgründerberatung.
  • Erstellen von Ertragsvorschauen.
  • Erstellen von Konsolidierungskonzepten.
  • Investitions- und Finanzplanungen.